Haftung bei Turnieren ???

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
Jens
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Registriert: 06.08.2003, 23:46

Beitrag von Jens »

darf ich dich korrigieren Taurus, mit dem Opferschutz hast du insoweit recht, wenn es die kraftfahrzeughaftpflichtversicherung betrifft, ich glaube § 3 Pflichtversicherungsgesetz.

der versicherer muss bei mangelndem versicherungsschutz in vorleistung treten und kann dann beim kunden regessieren.

nicht so in der PHV. diese unterliegt dem reinen vertragsverhältnis zwischen kunden und versicherer. sie ist freiwillig im gegensatz zur kraftfzg.haftpflicht. d.h. sollte hier ein schaden eben nicht versichert sein, stehst du als kunde, bzw. der geschädigte sollte es bei dir nix zu holen geben im regen.

@jackold29
wenn du bezüglich der PHV auf die zugrundeliegenden AHBs verweist, solltest du nicht die zusatzbedingungen für die PHV vergessen, da ist nämlich das geregelt was wirklich interessant ist.

versichungsschutz gilt aus dem gebrauch von erlaubten hieb, stich und schusswaffen, ausnahme hier ist die jagd und natürlich die unerlaubte handlung. daher halte ich das thema roving für sehr problematisch, nicht jedoch das schiessen auf einem parqour.
When you?re strange, faces come out of the rain
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