Federn aus Internet. Gesetzlage

Alles zum Thema Pfeilbau.
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Felsenbirne
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Felsenbirne »

@Fenrisulfir

Das Problem ist doch, wie schon beschrieben, dass es einen Markt gibt. Du bist als Kind nie angesprochen worden? Verständlich. Kaum ein Jagdpächter wird vermuten, dass Du als Kind heimlich mit dem Zeug handelst.

Jeder kann nur für sich (moralisch) entscheiden, ob er Fundfedern einsammelt. Ich z.B. mache das. Ich würde aber nie Federn von geschützen Tieren kaufen. Ebenso hat mich Snake Jo auf die käuflichen Schlangenhäute und deren zweifelhafte Herkunft (trotz Zerzifikaten) hingewiesen. Seit dem kaufe ich so etwas nicht mehr.

Die Gesetze sollen die Tiere vor dem Menschen schützen. Zu Recht. Wo es einen Markt gibt, gibt es eben leider auch Auswüchse.
Der Gesetzgeber kann halt schlecht unterscheiden, ob die Feder gefunden wurde, oder ob sich um eine illegale Tötung eines Tieres handelt.
Galighenna hat geschrieben:*

So ist es!
Es ist halt einfach gut, zu wissen wie die Sachlage ist, und sich bewusst zu sein, was man da tut. Das ist alles...
So ist es!
Gruss Matthias

Die Menschen haben keine Zeit mehr, irgend etwas kennenzulernen. Sie kaufen sich alles fertig in den Geschäften.

Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
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Fenrisulfir
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Fenrisulfir »

Mir ist durchaus klar, dass es Leute gibt die damit handeln.

Richtig.

Aber ist es wirklich realistisch, dass auf dich der Verdacht fällt du handelst damit, wenn deine Pfeile im Köcher mit solchen Federn bestückt sind?

Ich selbst würde auch niemals Federn oder andere Dinge von geschützen Tieren kaufen, einfach weil ich nicht weiß woher sie stammen und um dem Tier dabei etwas getan wurde oder nicht.

Ich persönlich spreche davon, dass ich eine Feder im Wald finde und diese aufsammel.
Und selbst wenn mich ein Jagdpächer darauf anspricht kann ich ihm immernoch erklären welchen Zweck diese Feder erfüllen soll und im zweifelsfall ihm die Feder überlassen.

Dass auf einem Turnier oder beim Roven im Wald das Ordnungsamt mich nach einer Bescheinigung fragt woher meine 3-4 theoretischen Bussardfedern stammen, halte ich dann doch für weit ab der Realität.


Es ist ja auch nicht verkehrt über die Gesetzeslage aufmerksam zu machen, es ist gut und richtig. Aber ich finde dennoch, dass man gerade bei solchen Gesetzen, deren Sinn der Tierschutz ist abwägen muss ob ich mich wirklich daran halten muss und deswegen eine Feder vergammeln lassen muss, die zufällig auf meinem Weg liegt.

Selbstverständlich, wenn ich den Vögeln nachstelle um gezielt diese Federn zu sammeln, die Tiere dabei störe, dann kann ich ein Greifen des Gesetzes durchaus nachvollziehen und finde es richtig.

Aber solche Diskussionen haben immer den Beigeschmack von Panikmache und blos nichts tun was auchnur halbwegs per Gesetz aus irgendwelchen Gründen untersagt ist.
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Squid (✝)
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Squid (✝) »

Man kann sich alles schönreden. Die Rechtslage ist trotzdem eindeutig.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
jab2
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 »

doubleD hat geschrieben:Wobei natürlich verlorene Federn (Mauser) wie Auscheidungen zu betrachten wären.

Nun last mal die Kirche im Dorf. Keiner muss beweisen das er die Federn rechtens erworben hat sondern der unrechtmäßige Erwerb/Besitz muss ihm nachgewiesen werden.

Das soll keine Aufforderung sein verantwortungslos mit der Natur umzugehen sondern eine Aufforderung sich wie selbstbewusste Staatsbürger zu benehmen und nicht im vorauseilenden Gehorsam einen Rucksack voller Legitimitätsnachweise mit sich rumzuschleppen.
Amen

Das ist ein Innenkill doubleD ! 8)
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Bognhansl
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Bognhansl »

Hier stehts eigentlich optimal drin:
http://www.vogelforen.de/showthread.php ... von-Federn

Gruß
Hansl
Bogenede

Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Bogenede »

Seit Jahren wundere ich mich über den Schwachsinn, der uns alljährlich von den Eurokraten in Brüssel serviert wird. Von der Länge der Bananen über die Krümmung der Gurken ( wurde gottseidank wieder gestrichen ) bis zum Glühbirnen Verbot. Das neuste ist ein Duschkopfgesetz.

Ich denke, dass die Politker, die sich jetzt auf dem Altersruhesitz für Politiker ( Brüssel ) ausruhen, früher auch solche hirnlosen Tierschutzgesetze geschrieben haben. Das Thema "Federn aufheben/mitnehmen und Ordnungsamt prüft, ist nichts als gequirlte Korinthenkackerei.

Leute, hebt auf oder lasst liegen, jeder wie er/sie will, aber damit Seiten zu füllen und Zeit damit zu verdummen ist mir zuviel.

Dieses Thema werde ich jetzt abbestellen.

Bogenede
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kra
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von kra »

Squid hat geschrieben:Man kann sich alles schönreden. Die Rechtslage ist trotzdem eindeutig.
Ich denke, damit ist das wesentlich gesagt. Es gibt wie so oft eine Diskrepanz zwischen dem kodifizierten Recht (das durchaus seine Berechtigung hat, weil es möglichst frei von Hintertürchen sein soll) und des "gefühlten Recht", das wiederum sehr von der eigenen, persönlichen Interessenlage abhängt - und nur zu oft viel Selbstbetrug enthält.

Die Rechtslage ist klar, Squid hat es sehr gut geschildert und der Link von Bogenhansel läßt auch an Klarheit nichts vermissen.

Aaaalso - was jeder macht ist (im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit) seine Sache, man sollte sich aber hüten, sein "gefühltes Rechtsempfinden" als allgemeingültig darzustellen!

Als Nachtrag noch ein Gedankenanstoß: man sollte selber gedanklich den Test machen und die "Schlupflöcher", die man selber als "noch gutes Recht" empfindet wirklich kreativ auf Mißbrauch durchzudenken... und dann überlegen, ob man das will.
Im Finanzsektor und Steuerrecht schimpfen alle auf diese Schußflöcher, die (ob gewollt oder fahrlässig) enthalten sind und so manche Krise herbeigeführt haben und Manchen eine (gefühlt) ungerechtfertigte Bereicherung ermöglichen.
Warum sind wir dann in anderen Fällen so großzügig ? ::)

P.S. es ist sehr wohlfeil, auf die "Eurokraten" zu schimpfen. Nur sind alle diese Regelungen unter Zustimmung der nationalen Gesetztgeber/Regierungen entstanden. Und wer Europa auf diesen Mißstand reduziert blendet sehr viel Gutes der letzten 50 Jahren aus.
“Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.”
– George Bernard Shaw
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doubleD
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD »

Danke für den Link mit dem Komtentr und der interpretation der Gesetzeslage.

Ergo dürfen wir überhaupt keine Federn an unseren Pfeilen haben weil Tiere in Gefangenschaft den Tieren in Freiheit gleichgesetzt sind und sammt und sonders alle Vogelarten in Europa geschützt seien....
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt
Vögel aus Gefangenschaft:
Grundsätzlich gelten für Vögel aus Gefangenschaft dieselben naturschutzrechtlichen Vorgaben.
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten
2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 [also auch alle europäischen Vogelarten] Buchstabe b und c
a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden
(Vermarktungsverbote).“
Sagt schon mal good bye zum Fühstücksei, zur Daunen Decke, zu euren Pfeilen etc... ist ganz eindeutig oder?

;D ;D ;D ;D ;D ;D
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Fenrisulfir
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Fenrisulfir »

Hahhahaa

Ja ... und nun? ;D
Kommen die Plastikvanes auf die Holzschäfte mit Selfnocke für den ELB >:)
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Botjer
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Botjer »

Sorry, ist total OT, muss aber mal sein:
kra hat geschrieben:… P.S. es ist sehr wohlfeil, auf die "Eurokraten" zu schimpfen. Nur sind alle diese Regelungen unter Zustimmung der nationalen Gesetztgeber/Regierungen entstanden. Und wer Europa auf diesen Mißstand reduziert blendet sehr viel Gutes der letzten 50 Jahren aus.
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Das kann man den Leuten gar nicht oft genug ins Hirn prügeln - aber nach fast 70 Jahren Frieden ist es ja auch leicht, bequem und sicher mal ordentlich zu meckern …
LG Niels

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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Wilfrid (✝) »

Leute, nicht auf die Eurokraten schimpfen. Die machen keine Gesetze, die erlassen nur Verordnungen. Diese Gesetze sind Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland und gelten auch nur da. Ergänzt werden die durch z.T. unterschiedliche Jagdgesetze in den Bundesländern. Und es sind auch nicht alle Vögel durch diese Gesetze so geschützt. Mir fällt jetzt gerade kein Vogel mit pfeiltauglichen Federn ein, aber bei Amsel z.B. wird sich keiner aufregen. Bei Star auch nicht.
Das gleiche gilt für Federn der verwilderten Haustauben in Städten.
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doubleD
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von doubleD »

Nein Gesetze sind gut und werden nach bestem Wissen und Gewissen so fehlerfrei wie irgendmöglich verabschiedet .. aber sie sind Menschenwerk und bei aller Mühe enthalten sie Fehler, Lücken, und das Wissen um alle Möglichen den Sinn des Gesetzes nicht berührende Tatbestände ist unvollkommen.

Was aber errschreckt ist wenn Laien anfangen die Gesetze nach ihrem Verständniss zu interpretieren und dieses Verständniss mit sicher besten Absichten ihren Mitmenschen als Richtlinien zu vermitteln versuchen.

Was mache ich denn mit Federn die auf meinem Rasen liegen? Darf ich da einfach mit dem Rasenmäher drüber fahren?

Ich halte mich einfach an den gesunden Menschenverstand. Entsteht ein tatsächlicher Schaden z.B. am Vermögen des Jagdpächters wenn ich eine Feder aufheben oder nicht? Wenn kein tatsächlicher Schaden entsteht, frage ich entsteht ein virtueller Schaden. Wird der Eigentümer in seinen Gefühlen beeinträchtigt? Verletze ich die Gefühle anderer Menschen z.B. von Vogelschützern?
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von jab2 »

Da ist dann wohl auch Ende mit Leder aller Art , Marderhaarpinsel , Gelantine ..... und wohl auch nix mehr mit Grillen von Wurst im eigenen Darm , Messer mit Horngriffen ...........etc

Erinnert mich ein bisschen an Kapitel Zinkoxid aus Kentucky Fried Movie !
http://www.youtube.com/watch?v=010wyCkBaG4
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Wilfrid (✝)
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Wilfrid (✝) »

naja, wer viel fragt , kriegt viel Antworten ...
Die Frage war, ob man den Lieferschein von Federn aus dem Netz aufheben sollte, und eben auch, das das Sammeln von Federn mit einem Kind wohl ein Verbrechen ist ;-)
Nein, es ist kein Verbrechen und es wird wohl auch niemand bestraft, weil er ein paar Federn am Fluß aufsammelt, weil die dem Kind gefallen.
Bei Federn aus dem Netz oder von MA-Märkten sieht das dann schon anders aus. Nicht bei 2 Sätzen Pfeilen, aber bei einem gewerblichen Fletcher schon.Der muß die Lieferscheine aber sowieso für die Steuer aufheben. Das trifft aber wohl eher die Däumlinge mit ihren Fasanenfedern.
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Re: Federn aus Internet. Gesetzlage

Beitrag von Frett »

Ein Wort an die EU-Skeptiker: Wir sind hier im Bereich von Regelungen, die weit über nationales und EU-Recht hinausgehen. Die besonderen Regelungen betreffend Greifvögel (und übrigens auch Eulen) kommen aus der Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Greifvögel, Eulen und noch etliche andere Arten sind dort in bestimmten Anhängen gelistet, und der Handel mit ihnen oder Teilen von ihnen ist dort geregelt. Und das ist gut so, warum, wurde hier schon mehrfach genannt. Über den Schutz der Wale usw. brauchen wir ja auch nicht zu diskutieren, sowas steht dort z.B. auch drin. Das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 stammt aus einer Zeit, in der es um Naturschutz noch sehr viel schlechter bestellt war, als heute. In Bezug auf Greifvögel denke man nur mal an die fast Ausrottung durch die Ausbringung von DDT-haltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und das Ausräumen der Nester mit Export in die arabische Welt. Vor diesem Hintergrund gesehen ist dieses Abkommen bahnbrechend und absolut zu begrüßen. Auf diesem Abkommen beruht auch die unheimlich rigide Handhabung von betreffendem Material (z.B. best. Greifvogelfedern) durch Behörden wie den Zoll. Da kann man dann mit denen auch nicht drüber diskutieren.

Noch ein Aspekt, der manchmal übersehen wird: Arten, die bei uns als häufig vorkommendes "Allerweltsgetier" gelten, können international gesehen schon wieder sehr selten sein, weil sie eben nur bei uns häufig sind. Der Rotmilan wäre so ein Beispiel: bei uns in Deutschland recht häufig, weil er eben in Süddeutschland sein Hauptvorkommen in Europa hat, z.B. in Schottland aber so selten, dass dort sogar Schlachtabfälle ausgebracht werden, um die Population zu stützen.

Nochwas zu denen, die auf Amsel-Federn ausweichen wollten: Einheimische Singvögel gehören samt und sonders auch zu den besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz.

Und zum Aufsammeln von Federn innerhalb eines Jagdreviers: Hier geht es auch darum, dass Jäger die Natur und die Entwicklung des Wildbestandes sehr genau beobachten, um Zusammenhänge zu verstehen und Informationen über den Wildbestand zu sammeln. Wenn jemand also so eine Feder, Abwurfstange, usw. mitnimmt, ist auch die Information futsch, auf die der Jagdpächter angewiesen ist. Nur mal so zum Überlegen.
Zuletzt geändert von Frett am 27.01.2013, 10:34, insgesamt 4-mal geändert.
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