Markus hat geschrieben:
Wenn die Dame länger als 2 Monate aushält, lade mich ein. Sie dürfte Dir am nächsten Tag freiwillig die sofortige Mietkündigung einreichen
lade mich ein, dann hilft sie beim Renovieren
das klappt schon und wenn nicht, sollte es vielleicht, aus einem Dir derzeit nicht erkennbaren Grund, nicht sein..................
Grüße benzi
Kleine Waldelfen, die versuchen, unter dem Bast Schneeflocken ins Holz zu schnitzen?.....🥰🧚♀️ Benedikt
Das allererste, was ich tun würde, wäre ein möglichst freundliches und offenes Gespräch mit der Tochter über DEREN Ziele und Motive zu führen! Gleich mit Anwalt, Recht und Kündigung zu starten, verhärtet nur die Fronten.
Oft lösen sich Probleme ja in Wohlgefallen auf, wenn man vernünftig und gegenseitigem Respekt miteinander redet!
Das Zweite wäre ein Gespräch mit EUREM Käufer / Nachmieter, ob ggf. und wie lange er Euch Aufschub geben könnte.
Auch da könnte ja Spielraum sein, der die Situation entspannt?
Nur eines kommt nicht in Frage: Aufgeben! Was sind 6 Monate, bezogen auf die nächsten 30 Jahre?
Ein Umbau/Umzug macht IMMER irgend welche unvorhergesehenen Probleme! Löse sie! Du schaffst das!
@Gerhard P
Nicht, wenn der Eigenbedarf von vornherein Bestandteil des Kaufvertrages ist und es im Vertrag festgehalten wird, daß der Mietvertrag nur unter der Vorraussetzung einer "Neuregelung" der Mietvertragsbedingungen übernommen wird... ist meines Wissens nach eine Standardklausel bei Besitzerwechsel eines vermieteten Objektes ...
@Gervase
Ich meine mich zu errinnern, daß die zulässige Mieterhöhung bei Besitzerwechsel entweder bei 15- oder sogar bei 20% über dem örtlichen Durchschnittsmietspiegel liegt ...
Kopf hoch und ran... dat wird schon alles irgendwie seinen geraden Gang nehmen...
Hi Wilfried, du bist ja kein unkommunikativer Typ.
Rede mit der Dame, wie schon der weise Rabe schrieb - und wenn du den Hof wirklich willst (und genau so habe ich dich erlebt!) dann wird sich eine Möglichkeit finden lassen!
Ich drücke dir die Daumen!!
“Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.”
– George Bernard Shaw
eddytwobows hat geschrieben:@Gerhard P
Nicht, wenn der Eigenbedarf von vornherein Bestandteil des Kaufvertrages ist und es im Vertrag festgehalten wird, daß der Mietvertrag nur unter der Vorraussetzung einer "Neuregelung" der Mietvertragsbedingungen übernommen wird... ist meines Wissens nach eine Standardklausel bei Besitzerwechsel eines vermieteten Objektes ...
..
Mir hat das nur die Mieterin in dem Haus erzählt. Das hatte Sie von Ihrem Anwalt so erfahren. Wie gesagt nur gehört vom der Mietrin, weil Ihr auch gekündigt wurde.
Gruss Gerhard
lieber ein .. haben und nicht brauchen, als ein .. brauchen und nicht haben
Der juristische Grundsatz ist zunächst einmal "Kauf bricht nicht Miete".
Und das macht auch Sinn, damit Menschen, die eine Wohnung gemietet haben, nicht plötzlich wegen des Verkaufs an eine Tochtergesellschaft oder gar die Ehefrau des Eigentümers rausgeschmissen werden können.
Dennoch gibt es für den Käufer verschiedene Möglichkeiten, mit so einer Situation befriedigend umzugehen.
Diverse Optionen wurden ja schon genannt...
Aufgeben ist auf jeden Fall die falsche Idee.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 15.03.2011, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.
Rede mit der Dame, wie schon der weise Rabe schrieb
Hab ich schon versucht.
Die Dame ist mit ihrer Mutter ebenso wie mit ihren Kindern heillos zerstritten und sieht den Verkauf des Hauses als Angriff auf sich und ihr "Lebenswerk", den Obstladen.
Ich hab mit ihrer Anwältin gesprochen und einen Kompromiss vorgeschlagen. Da gibts aber noch keine Rückmeldung.
Wilfried, es ist doch die Tochter des Verkäufers, oder? naja, und der will doch Geld, oder? Du willst das Ding doch nicht unbedingt kaufen ;-), nie nich ;-)!
( Es muß ja keiner wissen das Du nicht zurück kannst )
Und wenn sich die Verkäuferfamilie nicht erweichen lässt und die Umbauarbeiten nach Deinen Plänen sich so nicht realisieren lassen und die Eigentumsübertragung sich entsprechend hinzieht, gaanz in Ruhe umplanen. Nichts wird so heiß gegessen, wies gekocht wird. Na, und der Makler kriegt sein Geld erst, wenn das Geschäft abgeschlossen ist. Und das ist erst, wenn das Grundstück, das Du "Frei von allen Lasten" kaufen wolltest, das auch ist.
Und dann, Bogenbau ist die Prüfung der erlernten Gelassenheit, Hauskauf mit Abwicklung ist wie warten, bis der Stave trocken ist ;-)
So, in Gedanken bin ich bei Dir, Namensvetter
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