Bögen nie per Post schicken!

Was nicht in eine der anderen Kategorien passt.
entman
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Bögen nie per Post schicken!

Beitrag von entman »

Nur als Warnung für alle, die Bögen durch die Gegend schicken wollen: Mir sind in den letzten Wochen drei Bögen bei der Post verschütt gegangen - zwei, die ich gekauft hatte (darunter ein Stegmeyer), und einer, den ich an jemanden verschicken wollte.

Bei Neuware ist es ja egal, da muss der Händler einen weiteren Bogen schicken. Aber bei gebrauchten Sachen von Privat ist das extrem ärgerlich, zumal man von der Post mit Versandkosten von 26 Euro (Sperrgutzuschlag) auch noch gnadenlos abgezockt wird. Bei German Parcel kostet der Versand eines Bogens 5 Euro, aber da dürfen nur Firmen verschicken, weil es unsere Politiker so wollen. Dafür sollen wir dann auch noch als Kleinanleger Post-Aktien kaufen. Mann, hab ich 'nen Hals...!
Tradition heisst nicht die Asche aufheben, sondern die Flamme weiterreichen.
(Ricarda Huch)
Legolas
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Bögen nie per Post schicken!

Beitrag von Legolas »

Wie sieht das denn mit anderen Versand Unternehmen aus? Zum Beispiel UPS oder DPD (wenn die mit der Post nichts zu tun haben).
Ich suche einen g?nstigen Langbogen, hat jemand einen f?r mich??
Aber keinen Flatbow.
Legolas
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Bögen nie per Post schicken!

Beitrag von Legolas »

Es gibt nach wie vor ein Postmonopol für den privaten Brief- und Paketverkehr. Anders würde dieses Unternehmen garantiert auch nicht überleben.
Ich suche einen g?nstigen Langbogen, hat jemand einen f?r mich??
Aber keinen Flatbow.
jknoell
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Bögen nie per Post schicken!

Beitrag von jknoell »

@tron
Du solltest sicherstellen, dass der Verkäufer die Ware auch zum Versand gebracht hat.
(er muss dies belegen können!)
Ansonsten würde ich SOFORT den überwiesenen Betrag zurückbuchen lassen.
Ausserdem sollte eigentlich bei einer Ware von solche hohem Wert eine Transportversicherung selbstverständlich sein.

Einen Nachforschungsauftrag hast Du bzw. der Verkäufer ja hoffentlich auch schon angestossen.

Zu Thema "Neuware vom Händler und neu schicken" mach Dich mal mit dem Begriff Gefahrenübergang vetraut....danach wird es Dir bestimmt nicht besser gehen (sowohl zwischen Privatpersonen als auch Kaufleuten).

Wenn Du innerhalb so kurzer Zeit 3 Bögen auf dem Postweg "verloren" hast, kannst Du versuchen das beim Finanzamt als aussergewöhnlichen Verlust abzuschreiben. ;-)
(geht aber nur, wenn Du den Versandhandel von Bögen gewerblich betreibst)

Ansonsten...traurige Sache mit dem Stegmeyer-bogen.....wäre wohl ein echtes Schnäppchen gewesen.
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Marty
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Beitrag von Marty »

Kann mich Tron nur anschliessen. Das habe ich auch schon alles durchgemacht.

Beträge die man selber überweist, kann man nicht zurückbuchen lassen. Man kann nur Sachen zurückbuchen lassen, die zuvor "abgebucht" wurden. Deswegen lasse ich lieber abbuchen anstatt dass ich selber überweise. Die meisten Händler machen nur Nachnahme, was auch total gefährlich ist, oder Vorkasse, was man auch nicht machen sollte, weil man es nicht zurückbuchen kann.

Bei den meisten Bogensporthändlern steht in den AGBs überigens drin, dass nur auf Gefahr des Käufers geliefert wird. Falls so ein Bogen dann weg kommt, kann man in die Röhre gucken, weil man beim Kauf die AGBs akzeptiert hat. Meine Erfahrung ist, dass man als Käufer verloren hat. Als Verkäufer/Händler hat man es da besser, kann man sich die AGBs so stricken, wie man sie gerade braucht. Auch nach dem abgeschlossenen Geschäft noch!
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Beitrag von Marty »

@Marty
Naja, die AGB kann man nicht einfach so stricken, wie man sie braucht. Es gibt einige Klauseln, die auf jeden Fall drinstehen müssen; andererseits auch welche die nicht drinstehen dürfen (und wenn sie drinstehen, gelten sie nicht). Wenn jemand nach abgeschlossenem Geschäft die AGB ändert, gilt entweder die alte oder hat man das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Es haben schon einige versucht, sich mit einer "selbstgestrickten" AGB eine goldene Nase zu verdienen. Viele sind aber am geltenden Recht zugrundegegangen.
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Beitrag von jknoell »

@Marty
hups...da hab ich wohl was Überweisung und Lastschrift angeht etwas verwechselt.....

Was die AGB's betrifft, kannst Du diese sowieso in der Pfeife rauchen...am Ende geht es eh immr nach BGB oder HGB.
Im übrigen hat der Händler die gleiche Gefahr wie der Kunde zu tragen, denn er ist in der Kette eines Handelsgeschäftes ja auch irgendwann "Kunde" nur dass dann das Geschäft zwischen Kaufleuten stattfindet und sich durch den Gefahrenübergang und Gerichtsort von einem Privatgeschäft unterscheiden kann.
(eher negativ für den Händler (in diesem Fall ja Kunde)

Im Übrigen weiss jeder Geschäftsmann, dass man bei den Bezugskosten einiges sparen kann.
Nur ist es halt so, dass man bei dem billigsten Geschäft oftmals mit einem erhöhten Risiko bezahlt.

Tja...ich habe bisher alle meine Bögen "traditionell" gekauft
.....persönlich bestellen
.....persönlich abholen
.....direkt bezahlen
....alle sind glücklich....

Wer den Aufpreis eines Ladengeschäftes oder Händlers auf den Turnieren scheut, zahlt eben immer mit einem erhöhten Risiko beim Versand.
(@Tron hört sich zwar hart an, ist aber nicht böse gemeint)
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Beitrag von Marty »

Mir ist es genau so passiert. Geschäft gemacht -> auf mein Recht, laut damaligen AGBs bestanden -> AGBs geändert.

Das Beste ist, wie Du schon sagst Jürgen, selber abholen und nach Ansicht bezahlen. Ich denke so werde ich es auch in Zukunft hanhaben. Robin Sport ist nicht mal eine Stunde von mir weg. Wenn ich mir den Sir Long kaufe, werde ich wohl direkt dahin fahren.

Wer den Aufpreis eines Ladengeschäftes oder Händlers auf den Turnieren scheut, zahlt eben immer mit einem erhöhten Risiko beim Versand.

Also ich hätte jetzt gedacht, dass die Sachen da extrem günstig sind. Was besseres kann einem Händler doch gar nicht passieren. So viel Kunden wird ein Händler doch nie an einem Tag in seinen Laden bekommen wie auf einem Turnier. Bei Messen bekommt man doch auch Sonderkonditonen. Also das wundert mich jetzt etwas.
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Beitrag von Marty »

Naja, einen neuen Stegmeyer würde ich auch persönlich auf einem Turnier oder in seiner Werkstatt bestellen, mir dann aber nach Fertigstellung zuchicken lassen. Und der zweite verschwundene Bogen (Longbow von Steve Ralphs) ist hierzulande in dieser Form gar nicht erhältlich, es war ein Glückstreffer, ihn gebraucht zu bekommen. Insofern gab es da keine echte Alternative.

Und ich kenne genug Leute, die grossen Ärger hatten, wenn Probleme mit Bögen auftraten, die sie auf Turnieren gekauft hatten. Das fängt schon damit an, ob man überhaupt eine richtige Rechnung bekommt und geht ganz schnell damit weiter, ob man sie nach dem Turnierwochenende überhaupt noch wiederfindet.

Die beste Variante ist eigentlich der Kauf im Internet. Da kannst Du einen Bogen ein halbes Jahr benutzen, sogar kaputt machen. Und der Händler muss Dir immer noch den Neupreis erstatten, wenn Du ihn wegen Nichtgefallen zurückschickst. Steht im Fernabsatzgesetz.
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Beitrag von Marty »

Die beste Variante ist eigentlich der Kauf im Internet. Da kannst Du einen Bogen ein halbes Jahr benutzen, sogar kaputt machen. Und der Händler muss Dir immer noch den Neupreis erstatten, wenn Du ihn wegen Nichtgefallen zurückschickst. Steht im Fernabsatzgesetz.

Bitte was? Dann kann ich bei einem Händler einen Satz Pfeile kaufen und wenn die kaputt sind bekomme ich neue? Ich glaube a) nicht dass es funktioniert, egal ob mit Bogen oder Pfeilen und b) glaube ich nicht, dass sich auch nur ein Händler daran hält. :-)
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Beitrag von jknoell »

@Marty
Vielleicht war Aufpreis das falsche Wort.
Normalpreis trifft es wohl besser.
Auf Turnieren und Messen kann man schon ein wenig handeln, aber das auch nur in Grenzen.

@Tron
Wer eine Rechnung will bekommt diese auch!
Wenn Du bei einem HÄNDLER kaufst, muss er Dir eine ordentliche Rechnung ausstellen und seinen Pflichten der gesetzlichen Gewährleistung nachkommen. (Händler ohne Rechnung = Steuerhinterziehung)
Wenn man gebrauchte Ware von Privatpersonen kauft, hat man dahingehend halt gelitten. Da gibt es nur die Möglichkeit einer Wandlung, wenn eine "arglistige Täuschung" vorliegt.

Natürlich kann man bei allem und jedem was man tut auf sein Recht pochen und jeden Furtz einklagen.
In der Praxis hat es sich (zumindest für mich) erwiesen, wenn man vernünftig mit den Leuten redet, findet sich immer eine vernünftige Lösung.

Es fängt aber schon bei der Preisverhandlung an.
Wenn jeder es immer schafft, von einem Händler den bestmöglichen Rabatt zu bekommen, KANN der Händler seinen Pflichten der Gewährleistung nur noch durch drauflegen nachkommen.
Ein Händler der sich auf so etwas einlässt, ist ein IDIOT(zumindest kaufmännisch gesehen) und von einem solchen würde ich keinen Bogen kaufen.

Nun denn...ich bin schon wieder dabei vom eigentlichen Thema abzuweichen ;-)

...vielleicht ist der Bogen ja nur im Weihnachtsgetümmel auf die Seite gelegt worden und taucht wieder auf.

Im übrigen hab ich noch einen schönen Spruch:
"Erfahrung kann man nicht kaufen
aber man kann dafür bezahlen"
Komischer
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Beitrag von Komischer »

Zur Weihnachtszeit ist es immer ein Problem wertvolle sachen, besonders wenn man es von aussen erkennt, per post zu verschicken. Die Post stellt dann immer haufenweise Aushilfen ein.

Das beste wäre also als Absender nicht Bogensport sowieso draufzuschreiben, sondern event. nur den Namen vom Inhaber. Aber macht das ein Händler?
Komischer
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Beitrag von Komischer »

@Marty:

Dem Gesatz nach würde das funktionieren. Wir hatten bei meiner Skateboard-Firma letztens genau den Fall: Da schickte einer ein völlig verratztes Board zurück, weil es ihm "nicht mehr gefiel". Der drohte gleich mit dem Anwalt und unser Lawyer meinte, er hätte ernsthafte Chancen. Bei einem Artikel für 39,95 machst Du dann gar nix und gibst das Geld zurück.

Ich weiss, dass ein grosser Warenhauskonzern nur darauf wartet, um einen solchen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Nix gegen Verbraucherschutz. Aber ich dachte immer, hierzulande müsste man auf Mikrowellen nicht draufschreiben, dass man keine lebenden Haustiere drin trocknen soll.

Und für solche Art von Verbraucherschutz zahlt letztlich nur einer - nämlich der Verbraucher. Da subventionieren dann die Ehrlichen die Frechen und Unverschämten.
PeLu
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Beitrag von PeLu »

Ich weiss dass das nicht recht hilfreich ist, aber ich hab noch nie wirklich ein Paket oder Brief per Post verloren.
Lediglich ca. 1977 hat mir einmal einer ein Buch zurückgeschickt, das nie ankam, da misstrau ich aber eher dem Absender  (es war ein nicht mehr erhältliches Buch).

Und zum Thema Verbraucherschutz: Ein Freund von mir (in Schwaben .-) hat eine Bekannte, die mehr oder weniger professionell bei allen nur erdenklichen Firmen (erfundenen) Stunk macht und 'Entschädigungen' kassiert.
Klarerweise zahlen wir als ehrliche Verbraucher diesen Unsinn mit. Ebenso wie die horrenden 'Entschädigungen' a la Plastikfresserland.
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Beitrag von locksley »

Um Missverständnissen vorzubeugen, nicht jeder Schwabe macht sowas.

Meine Erfahrungen mit der Post in D sind durchweg gut, hatte nur ein mal ein Problem mit der italienischen Post, wurde aber von der DP dafür entschädigt.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd (Sprichwort)
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