nur nicht nachgeben, oder ;-)), hast ja recht!
Der §37 WaffG im Komentar W.Ehmke sagt aus:
Keine Hieb- u. Stosswaffen sind solche Geräte, die Zwar Hieb- u. Stosswaffen nachgebildet sind, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für Sport oder als Zierde geeignet sind. (Waffen u. Waffenrecht ; Texte, Kommentar, Bilddokumentation)
Wär denn nur noch zu kären welche "Merkmale" besagte "Schaukampfschwerter" (bei den Göttern, ich hass dies Wort) erfüllen müssen, um als solche eingestuft werden zu können.
Und... Verletzungen hervorrufen, oder gar töten kannste mit den Dingern allemale.
Weiss auch, dass das WaffG z.T. absoluter Schwachsinn ist, aber ein klein wenig befolgen wär nicht unser Übel.
Aber woll'n wir nicht das Thema in den dafür passenden Thread verfrachten?
sbartels hat da wohl nicht so Unrecht

